Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem ausstellenden Unternehmen des Unternehmenstages (im Folgenden: Unternehmen) und dem Veranstalter, namentlich der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (im Folgenden: Hochschule). Der Austragungsort der Veranstaltung ist der Campus Sankt Augustin an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens haben keine Gültigkeit.

 

  1. Anmeldung

Die Anmeldung zum Unternehmenstag erfolgt ausschließlich mit dem Online-Anmeldeformular bis zur ausgeschriebenen Frist. Alle als erforderlich gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen muss zugestimmt werden. Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung erhält das Unternehmen von der Hochschule zunächst eine Eingangsbestätigung. Die Teilnahmebestätigungen bzw. Absagen werden dann innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Anmeldeschluss verschickt.

 

  1. Standzuteilung

Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung kann das Unternehmen den Stand im Rahmen der gebuchten Größe selbst nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip buchen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung einer konkreten Standfläche in einem bestimmten Messebereich oder eines Standes mit bestimmter Form und Größe.

 

  1. Gestaltung und Ausstattung des Messestands

Standbau und -gestaltung liegen in der Verantwortung des Ausstellenden. Die Standausstattung muss gemäß DIN 4102 B1 schwer entflammbar sein. Elektrische Geräte, die nicht zur Stromversorgung von Laptops, Handys oder Displays genutzt werden, müssen der Hochschule mindestens 6 Wochen vor der Messe angekündigt werden. Alle elektrischen Geräte müssen die Unfallverhütungsvorschrift (Prüfung nach BGV-A3) erfüllen, entsprechende Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen. Die Hochschule kann die Beseitigung von Ausstellungsgut verlangen, das durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch sein Aussehen oder seine Beschaffenheit eine erhebliche Störung des Messebetriebes oder eine Gefährdung der Sicherheit von Ausstellenden und Besuchern herbeiführen könnte. Kommt der Ausstellende diesem Verlangen nicht nach, so ist die Hochschule berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsstücke auf Kosten und Gefahr des Ausstellenden beseitigen zu lassen. Gewinnspiele bedürfen einer ausdrücklichen Absprache und Genehmigung der Hochschule.

 

  1. Aufbau

Das Unternehmen ist verpflichtet, den Stand innerhalb der ihm bekannt gegebenen Aufbauzeiten fertig zu stellen.

 

  1. Standbetreuung

Das Unternehmen ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit sachkundigem Personal zu besetzen. Die Vorführung von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten und Modems, sowie der Einsatz sonstiger akustischer und/oder visueller Geräte, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Ausstellungsbetriebes eingeschränkt oder untersagt werden.

 

  1. Abbau

Kein Messestand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise abgebaut oder geräumt werden. Der Messe- und Ausstellungsstand bzw. die angemietete Fläche ist im ursprünglichen Zustand, spätestens zum für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin, zurückzugeben.

 

  1. Strom- und Internetanschluss

Ein Stromanschluss bzw. eine Steckdose wird dem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Anschlüsse und Geräte müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und über den entsprechenden Prüfnachweis verfügen (Aufkleber). Andernfalls können diese Geräte auf Kosten des Unternehmens von der Veranstaltung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden (siehe 4. Gestaltung und Ausstattung des Messestands). Das Unternehmen haftet für alle Schäden, die durch die Benutzung schadhafter Geräte, nicht gemeldeter Anschlüsse oder durch nicht von der Hochschule beauftragte Personen hervorgerufen werden. Die Hochschule haftet für die Funktion von Stromanschlüssen nur in Höhe der berechneten Standgebühr. Die Hochschule garantiert keine Bandbreiten bei der Nutzung der Internetzugänge. Das Unternehmen erhält von der Hochschule die Zugangsdaten für das WLAN. Für die erforderliche Hardware ist das Unternehmen selbst verantwortlich.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzug binnen 28 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die geleistete Zahlung der Standgebühr ist Voraussetzung für die Messebeteiligung.

 

  1. Vertragsauflösung

Die Vertragsauflösung seitens des Unternehmens muss schriftlich durch Kündigung mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) bei der Hochschule erklärt werden. Bei einer Kündigung bis vier Wochen nach Anmeldeschluss kann die Hochschule, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30 Prozent der Gebühr für bisher entstandene Kosten fordern. Dem Unternehmen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Bei einer Kündigung bis zum 31. August eines Jahres wird der bereits gezahlte bzw. zu zahlende Rechnungsbetrag zu 60 Prozent einbehalten.

Bei einer Kündigung ab dem 1. September wird der bereits gezahlte bzw. zu zahlende Rechnungsbetrag vollständig einbehalten.

Die Hochschule behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund ausfallen zu lassen oder zu verschieben. Als wichtiger Grund soll ausdrücklich der Fall einer erneuten Coronawelle mit pandemiebedingten vorgeschriebenen Auflagen (z.B. Hygienemaßnahmen, Einschränkung der Teilnehmerzahl, Ausfall des Präsenzbetriebs an der Hochschule) gelten, sofern die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nicht erreichbar ist oder die Umstände die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen. Eine solche Entscheidung wird unter Berücksichtigung aller Messeteilnehmenden sowohl hinsichtlich des Veranstaltungszwecks als auch hinsichtlich der gebotenen Sicherheitsüberlegungen getroffen. Im Falle einer Absage ist die Hochschule aufgrund bereits getätigter Aufwendungen (Organisation, Marketing etc.) berechtigt, ein Unkostenbeitrag von bis zu 25 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten. Dem Unternehmen bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Hochschule weniger Kosten als solche in Höhe des Unkostenbeitrags entstanden sind.

 

  1. Haftung

Die Hochschule übernimmt keine Haftung für Ausstellungs­gegenstände und Standausrüstungen, Sach- und Personen­schäden, es sei denn, ihr selbst, ihren gesetzlichen Vertretenden oder ihren Erfüllungsgehilf:innen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das Unternehmen haftet auch für sämtliche von ihm eingesetzte gesetzlichen Vertretende / Erfüllungsgehilf:innen, für die mitbenutzten und angemieteten Flächen und Gegenstände am Veranstaltungsort.

 

  1. Höhere Gewalt

Ist die Hochschule infolge höherer Gewalt wie etwa Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Terror, Epidemien oder Pandemien oder aus anderen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern oder den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, so kann das Unternehmen hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Hochschule herleiten.

In genannten Fällen ist die Hochschule aufgrund bereits getätigter Aufwendungen (Organisation, Marketing etc.) berechtigt, ein Unkostenbeitrag von bis zu 25 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten. Dem Unternehmen bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Hochschule weniger Kosten als solche in Höhe des Unkostenbeitrags entstanden sind.

 

  1. Anerkennung der Veranstaltungsbedingungen

Mit der Anmeldung erkennt das Unternehmen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hochschule für die Veranstaltung und die jeweilige Hausordnung als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Veranstaltung Beschäftigten an. Das Hausrecht wird auf der Veranstaltung durch die Hochschule ausgeübt. Die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere für Feuerschutz, Unfallverhütung und Firmenbezeichnung sind einzuhalten. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen aus Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung durch die Hochschule.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sankt Augustin, Gerichtsstand ist Siegburg. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und der Hochschule ist deutsches Recht maßgebend.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam bzw. undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam.

 

Stand: 26.03.2024